Mediationsvertrag vom 17.12.2012 (Auszug)

 

Vereinbarung über die Gestaltung, Pflege, Nutzung und Entwicklung des Naturschutzgebietes „Königsdorfer Wald“


Präambel


Der nachstehende Vertrag dokumentiert den gemeinsamen Willen der
unterzeichnenden Partner, den Königsdorfer Wald in seiner Besonderheit als FFH und Naturschutzgebiet zu pflegen und zu entwickeln. Im Dreiklang „Naturschutz – Erholung – Holznutzung“ kommt der Holznutzung im FFH- und Naturschutzgebiet dabei eine nachrangige Bedeutung zu.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Königsdorfer Wald als einziger nicht rekultivierter Altwald in der Region, als FFH-Gebiet und stark frequentierter Erholungswald in besonderer Weise gepflegt und entwickelt werden muss. Ziele der Pflege und Entwicklung sind die Erhaltung und Förderung des Altwaldes, die Erhöhung der Naturnähe, die Erhaltung von Sonderbiotopen wie z. B. Feuchtwaldarealen, die Sicherung von Biotopholz sowie der Wildnisflächen, die Förderung der Erholungs-eignung einschließlich der Erhaltung wichtiger Erholungsinfrastruktur und der Besucherlenkung. Alle Eingriffe folgen der Priorität des Naturschutzes und sind mit dem Monitoringkonzept in Einklang zu bringen. Grundlage des Vertrages sind die rechtlichen Rahmenbedingungen 2, die sich insbesondere aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NRW, dem Bundeswald- und Landesforstgesetz, der FFH-Richtlinie sowie den dazugehörigen Erlassen und den Vorgaben der AG Monitoring ergeben.
Der Abschluss des Vertrages spiegelt den Willen beider Parteien wider, gemeinsam an der Erreichung der genannten Ziele zusammen zu arbeiten. Die unterzeichnenden Parteien erklären, Darstellungen und Handlungen zu vermeiden, die den gemeinsam geäußerten Zielen und Zwecken dieses Vertrages widersprechen.
Der Vertrag soll auch als Beispiel für eine vertiefte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihrer Lebensräume im Sinne der Politik der Landesregierung von NRW dienen.

 

1. Monitoring


Im Rahmen der Mediation wurde eine Arbeitssgruppe „Monitoring" initiiert. Sie setzt sich zusammen aus Vertreter/innen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), der BI Waldfreunde Königsdorf sowie der Biostation Bonn-Rhein-Erft. Aufgabe der Planungsgruppe war die Erarbeitung eines umsetzbaren Monitoring-konzeptes. Das Monitoringkonzept wurde auf Basis landesweit geltender Regeln von Dr. Thomas Coch und Ralf Gütz als Vertreter der BI und dem LANUV erstellt. Der in diesem Zusammenhang entstandene Ergebnisvermerk der AG Monitoring vom 31.7.2012 (siehe Anhang AI) gilt als bindend für alle zu planenden Maßnahmen bis zur Verabschiedung des Waldpflegeplans. Nach Inkraftreten des Waldpflegeplans bildet dieser die Grundlage für alle Maßnahmen. Das Monitoringkonzept wird unter Beteiligung der Vertreter der Bürgerinitiative Waldfreunde Königsdorf e.V. von der Biostation Bonn-Rhein-Erft federführend umgesetzt. Das Konzept ist für die Beteiligten verbindlich; das Regionalforstamt erklärt mit der Unterschrift unter diesen Vertrag die Anerkennung der Verbindlichkeit. Sollten Änderungen am Monitoringkonzept erforderlich werden, sind diese unter Einbeziehung aller Parteien der AG Monitoring abzustimmen. Sie werden mit der Aktualisierung des Konzeptes durch die LANUV verbindlich.
Die Durchführung des Monitorings wurde im Arbeitsplan der Biostation Bonn-Rhein-Sieg für 2013 festgelegt. Die Finanzierung ist durch Zuweisung des Ministeriums und des Landesbetriebes Wald und Holz NRW (80/20%) sichergestellt.
Forstliche Maßnahmen vor Abschluss der Ersterfassung und den daraus
resultierenden verbindlichen Empfehlungen für den Waldpflegeplan (WAPL), können nur mit Zustimmung der AG Monitoring ausgeführt werden

 

 

2. Waldpflegeplan (WAPL)


Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft veranlasst die Erstellung eines Waldpflegeplans für das NSG Königsdorfer Wald, in dem die in den nächsten 10 Jahren vorgesehenen Maßnahmen im Sinne der Präambel dieses Vertrages und der FFH-Richtlinie zusammengefasst dargestellt werden. Der Waldpflegeplan umfasst somit die gesamte forstliche Aktivität im Gebiet und berücksichtigt die Vorgaben und Beschlüsse der AG Monitoring. Die Aufstellung des WAPL folgt den gültigen Richtlinien des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV). Über die dort vorgesehenen Beteiligungsverfahren (z.B. Landschaftsbehörde Rhein-Erft-Kreis) hinaus wird vereinbart, dass die AG Monitoring dem WAPL zustimmen muss. Der WAPL wird basierend auf Ergebnissen der Ersterfassung möglichst bis Ende 2013 erstellt.

 

3. Technische Bewirtschaftung


Im Naturschutzgebiet „Königsdorfer Wald“ wird ausschließlich folgendermaßen gewirtschaftet: Motormanueller Holzeinschlag, Rücken mit Pferden oder notfalls mit Seilzug bis zu befestigten Wegen, Forstmaschineneinsatz ausschließlich auf befestigten Wegen; zudem werden keine neuen Rückegassen angelegt. Dabei soll darauf geachtet werden, dass durch das Rücken keine im Sinne des Naturschutzes
als wertvoll zu betrachtenden Gebiete geschädigt werden.
Die mit Forstmaschinen befahrbaren Wege wurden zwischen dem RFA und der BI Waldfreunde Königsdorf e.V. miteinander abgestimmt und in eine Forstbetriebskarte im Maßstab 1:10.000 gekennzeichnet. Diese Karte ist als Anlage II Bestandteil des vorliegenden Vertrages.
Über die darin rot markierten Reitwege konnte kein Konsens erreicht werden. Deshalb wird vereinbart, die Benutzung dieser Reitwege im Zuge der forstlichen Maßnahmen bis zum Abschluss des Monitorings zurückzustellen. Im Rahmen der Evaluation (siehe 7.) wird dieser Sachverhalt gemeinsam bewertet. Die maschinelle Pflege der Reitwege kann uneingeschränkt durchgeführt werden.

Beim Auftreten von Borkenkäferschäden in Fichtenbeständen ist die Entnahme der betroffenen Fichten aus Gründen des Waldschutzes zulässig. In diesem Fall werden die betreffenden Stellen gemeinsam mit der BI vorher besichtigt.
Die Maßnahmen sind in einer Karte dargestellt, die als Anlage A IV Bestandteil dieses Vertrages sind.
Nach Abschluss der Nullerfassung bis zur Erarbeitung des Waldpflegeplans durch den LB Wald und Holz und dessen Bestätigung durch die AG Monitoring dürfen nur in jüngeren Laubwaldbeständen < 60 Jahre bestandspflegende Maßnahmen (Läuterungen, Durchforstungen) durchgeführt werden. In Nadelwaldbeständen dürfen grundsätzlich Durchforstungsmaßnahmen durchgeführt werden, um den
angestrebten Waldumbau in stabile Mischwälder zu fördern.

Bis zum Vorliegen des beschlossenen Waldpflegeplans muss die AG Monitoring die Verträglichkeit der oben genannten Maßnahmen für die ausgewählten Flächen vor der Ausführung bestätigen.
Die Art der Durchführung des Rückens mit Pferden soll mit Frau Dorothee Hellenthal (Fuhrhalterin) bei einer Ortsbesichtigung besprochen werden. Vertreter/innen der BI Waldfreunde Königsdorf e.V. werden durch das RFA über diesen Termin informiert und zur Teilnahme eingeladen. Künftig können je nach Notwendigkeit auch andere Pferderückunternehmen eingesetzt werden.

 

4. Zugangssperren


Das Regionalforstamt verpflichtet sich, an den in der beiliegenden Karte (Anlage A II) vermerkten Zugangsstellen eine wirksame Abschrankung (z.B. durch herausnehmbare Metallpfosten oder feste Holzpfähle) befahrbarer Waldwege bis Ende des 1. Halbjahres 2013 zu errichten und zu unterhalten. Die Positionen der Poller wurden zwischen der BI Waldfreunde Königsdorf e.V. und dem RFA abgestimmt und in die o.g. Karte eingetragen. Sie sind ein verbindlicher ertragsbestandteil.
Das RFA wird dafür sorgen, dass Fahrerlaubnisse zu Einsatzorten im FFH-Gebiet restriktiv ausgestellt werden.


5. Gemeinsame Presseerklärung


Das Ergebnis der Mediation wird in einer gemeinsamen Presseerklärung
veröffentlicht.

 

7. Wirksamkeit des Vertrages und Evaluation


Der Vertrag bindet beide Parteien in gleicher Weise. Es wird vereinbart, dass der Vertrag zunächst nach zwei, dann nach fünf weiteren Jahren gemeinsam mit den Mediatoren evaluiert wird. Die Mediatoren werden zu diesem Zweck gesondert beauftragt.

Sollten Verstöße gegen den Vertrag auftreten, wird die Clearingstelle 3 des Landesbetriebes Wald und Holz NRW eingeschaltet, die sich um Aufklärung des Sachverhalts – ggf. unter Einschaltung der LANUV und der Biostation Bonn-Rhein-Sieg um eine Einigung bemüht. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, wird die Fragestellung dem Leiter der Landesforstverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.